Am 23.10.2020 wurde die konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung für den Sport veröffentlicht. Weiterhin ist der Spiel- und Übungsbetrieb möglich – mit entsprechendem Hygienekonzept. Die neue Corona-Verordnung für den Sport ist inhaltlich mit der bisherigen Fassung identisch, missverständliche Passagen wurden aber bereinigt. Sie bleibt bis zum 31.01.2021 in Kraft.
Informationen zur Corona-Verordung vom Württembergischen Landessportbund (WLSB): https://www.wlsb.de/aktuelles/news/1070-neue-corona-regeln-fuer-baden-wuerttemberg
Grundsätzlich ist der Trainingsbetrieb weiterhin möglich, sofern es die örtlichen Vorgaben erlauben. Über die Fortsetzung des Spielbetriebs unserer EichenkreuzLiga entscheiden die Sport-Arbeitskreise in Abstimmung mit dem Sport-Vorstand. Das Infektionsgeschehen ist sehr dynamisch und so kommt es immer wieder zu Spielabsagen. Wir bitten alle Beteiligte, sich entsprechend um die Einhaltung der Vorgaben zu sorgen.- Die Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind einzuhalten.
- Alle Informationen und Empfehlungen für die Kinder- und Jugendarbeit finden sich auf www.ejwue.de/corona
- Beachtung und Einhaltung der aktuellen Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums des Landes Baden-Württemberg, während des Trainingsbetriebes.